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Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit

14.02.2018

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung steht ein deutliches Bekenntnis: „Wir halten am Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit im ÖPNV fest.“ Mario König, Vorsitzender des Verbandes Mitteldeutscher Omnibusunternehmen e.V., begrüßt diese Klarstellung und verweist auf ein aktuelles Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zum Anspruch auf eine Allgemeine Vorschrift.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht wird aktuell eine der wichtigsten Fragen für den deutschen ÖPNV geklärt, welche auch für den öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen von größter Bedeutung ist. Verhandelt wird die Frage, ob Landkreise und Städte den Unternehmen die Anwendung von sozialverträglichen Fahrtarifen vorschreiben können, ohne dass es einen finanziellen Ausgleich dafür gibt. „Noch in diesem Jahr werden wir Klarheit haben.“ ist sich Mario König, seit November 2017 neu gewählter Vorsitzender des Verbandes Mitteldeutscher Omnibusunternehmen, sicher.

„Im Kern geht es um die Frage, ob der Nahverkehr durch mittelständische Unternehmen in eigener Verantwortung erbracht werden kann. Das Bekenntnis der neuen Bundesregierung zum Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit lässt hoffen.“, so König. Das würde die bisher hervorragende Zusammenarbeit zwischen den privaten und kommunalen Verkehrsunternehmen weiter stärken.

Vor dem Hintergrund der derzeit auch in der Öffentlichkeit des Freistaates heftigst ausgefochtenen Diskussionen und Ereignisse um die offensichtlich kommunalpolitisch motivierte Ausgrenzung der privaten Unternehmen vom ÖPNV mahnt König einen gemäßigten Umgang miteinander an. „Wir erwarten, dass die kommunalpolitisch Verantwortlichen den privaten Mittelstand weiterhin in der bisher praktizierten Art und Weise auf Augenhöhe akzeptieren. Dazu gehören zum Beispiel KMU-Direktvergaben an kleine und mittelständische Unternehmen im Rahmen der EU-Verordnung.“

„Dass die Allgemeine Vorschrift funktioniert zeigt der Verkehrsverbund Mittelthüringen, der sich über eine solche Vorschrift finanziert. Im Verbund sind die maximal erzielbaren Renditen für die Unternehmen festgeschrieben. Dabei ist es unerheblich in welcher Eigentümerschaft sich die Unternehmen befinden.“ verweist König auf die bereits gelebte Praxis in Thüringen.

PM: Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit