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Der ÖPNV ist kein Selbstbedienungsladen

14.02.2018

Verkehrsunternehmen sind nicht die Sündenböcke der Politik. Busunternehmer fordern: Schwarzfahren muss Straftatbestand bleiben. Das Erschleichen von Beförderungsleistungen ist kein Kavaliersdelikt und der ÖPNV kein Selbstbedienungsladen!

Nachdem der deutsche Richterbund kürzlich dafür plädiert hat, den Umgang mit Schwarzfahrern zu überdenken, um die Justiz zu entlasten, schlagen die Wellen bei den Verkehrsunternehmen hoch. Sie sollen künftig die wirtschaftliche Last und den finanziellen Schaden aus der Beförderungserschleichung im öffentlichen Verkehr alleine tragen da Polizei und Justiz überlastet sind. In Deutschland fahren ungefähr 3,5% aller Bus- und Bahnfahrgäste ohne Ticket. Den Verkehrsunternehmen entgeht dadurch jährlich etwa eine Viertelmilliarde Euro. Kann die Politik die Verkehrsunternehmen so im Regen stehen lassen?

Eine Umfrage unter den Mitgliedsunternehmen des Mitteldeutschen Omnibusverbandes in Thüringen und dem Landesverband der Omnibusunternehmer in Sachsen-Anhalt hat ergeben, dass die Herabstufung des Schwarzfahrens auf eine Ordnungswidrigkeit als inakzeptabel gesehen wird. Die Busunternehmer befürchten, dass davon eine unerwünschte Signalwirkung in der gesellschaftlichen Wahrnehmung ausgeht und die Änderung ein Freibrief für alle notorischen Schwarzfahrer ist, dass es sich beim Erschleichen der Leistung doch nur um eine Bagatellangelegenheit handelt. Die Verbände verlangen: Schwarzfahren muss eine Straftat bleiben!

Indes werden die Forderungen seitens der Politik nach mehr Eigenkontrolle der Verkehrsunternehmen immer lauter. Was vernünftig klingt und von vielen Unternehmen bereits seit Jahren vermehrt praktiziert wird – übrigens auf eigene Kosten, sieht in der Praxis oft schwierig aus. Man hat es mit tückischen und verschiedenartigen Herausforderungen im Hinblick auf die Beförderungserschleichung zu tun. Es kommt beispielsweise vor, dass Fahrgäste dem Busfahrer beim Einstieg Fremdfahrscheine präsentieren und glaubhaft klingende Ausreden parat haben. Kann man es dem Busfahrer verübeln, wenn er angesichts der Fülle der Fahrscheinmuster und unterschiedlichen Semestertickets Unsicherheiten hat? Ein beliebter Trick ist es, die Fahrkarte bis zu einer Zwischenhaltestelle zu lösen und dann bis zur Endhaltestelle sitzen zu bleiben. Trotz gründlicher Schulungen kann sich kein Busfahrer permanent mit dem Aufspüren möglicher Betrugsvarianten beschäftigen. Seine Hauptaufgabe liegt im sicheren, zuverlässigen und pünktlichen Transport der Fahrgäste.

Die Verbände des privaten Omnibusgewerbes von Thüringen und Sachsen-Anhalt sind sich einig: Verkehrsunternehmen bieten Leistungen an, die Kosten verursachen. Der Schwarzfahrer schadet dem ehrlichen Fahrgast. Jeder Ladendiebstahl im Supermarkt zieht eine Strafanzeige nach sich. Was für Brot und Äpfel gilt, das muss auch im ÖPNV weiterhin gelten: Schwarzfahren ist eine Straftat.

 

PM: Der ÖPNV ist kein Selbstbedienungsladen