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Der Verband Mitteldeutscher Omnibusunternehmer e.V. (MDO) entstand per einstimmigen Beschluss der Mitgliederversammlung am 20. Mai 2008 durch Umbenennung aus dem Landesverband Thüringer Omnibusunternehmer (LTO) e.V.. Dieser wurde am 21. Juni 1995 in Erfurt gegründet.

Anlaß der Umbenennung war die im Dezember 2007 beschlossene Fusion mit dem Landesverband der Omnibusunternehmer Sachsen-Anhalt (VSAO) e.V..

Seit dem 1. Januar 1996 arbeitet der MDO als eigenständiger Verein für die fachlichen Interessen des Omnibusgewerbes in Thüringen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene.

Der Schwerpunkt der gewerbepolitischen Vertretung liegt in Thüringen. Die Belange des privaten mittelständischen Unternehmers stehen dabei im Vordergrund.

In den zurückliegenden Jahren hat der MDO die Verkehrspolitik in Thüringen beeinflußt und mitgestaltet. Der MDO ist ein Verband, der mit seinem Informations- und Beratungsdienst den Omnibusunternehmen zu aktuellen und branchenspezifischen verkehrs- und gewerbepolitischen Fragen Auskunft erteilt.

Die zusammengeschlossenen Omnibusunternehmen werden in allen wichtigen Fragen im Linien- und Gelegenheitsverkehr durch den Verband beraten. Der MDO ist die Interessenvertretung gegenüber Politik, Verwaltung und Wirtschaft sowie gegenüber Fahrzeugherstellern und -ausrüstern. Er wirkt bei Gesetzgebungsverfahren auf Bundes-, Landes- und Europäischer Ebene mit. Er ist Verhandlungspartner beim Abschluß von Mantel- und Lohntarifverträgen.

Derzeit gehören dem MDO ca. 60 Mitgliedsunternehmen aus Thüringen und Sachsen-Anhalt mit ca. 1.200 Beschäftigten und 1.100 Fahrzeugen im täglichen Einsatz an. Die MDO-Betriebe stellen täglich ihre Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Omnibusreiseverkehr unter Beweis.

Die Busunternehmen leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung und sind eine der tragenden Säulen des öffentlichen Personennahverkehrs. Täglich stellen die Firmen eine bedarfsgerechte und bürgernahe Bedienung des Verkehrsaufkommens sowie eine kostengünstige Verkehrsorganisation im ÖPNV unter Beweis.

Die Einbindung des privaten Omnibusgewerbes in den ÖPNV unter Erhalt rechtlicher und wirtschaftlicher Eigenständigkeit versteht der MDO daher auch als ein gesellschaftliches Grundanliegen.

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